Identitätskarte und Pass

Identitätskarte

 

Damit Sie eine neue ID-Karte beantragen können, müssen Sie bei den Einwohnerdiensten persönlich vorsprechen (Minderjährige mit gesetzlichem Vertreter).

 

 

Unterlagen

Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:

- 1 aktuelles Passfoto (nicht älter als 1 Jahr)

- alte Identitätskarte oder Verlustmeldung der Polizei

- CHF 70.00 (ab 18. Altersjahr) oder CHF 35.00 (bis 18. Altersjahr)

 

Es besteht die Möglichkeit mit der Postcard oder der EC Maestro-Card zu bezahlen.

 

Sollten Sie die alte ID verloren haben oder nicht mehr finden, bitten wir Sie, eine Verlustanzeige bei der Polizei einzuholen und diese mitzubringen. Sollte eine verloren gemeldete ID-Karte wieder auftauchen, darf diese nicht mehr verwendet werden, sondern ist dem Ausweiszentrum in Aarau, der Polizei oder den Einwohnerdiensten abzugeben.

 

 

Zustimmung der gesetzlichen Vertretung

Minderjährige oder entmündigte Personen müssen in Begleitung ihrer gesetzlichen Vertretung (Eltern, Beistand) bei den Einwohnerdiensten vorsprechen. Der Antrag muss mitunterzeichnet werden.

 

 

Fotos

Es werden nur Fotos neueren Datums akzeptiert, welche die antragstellende Person eindeutig identifizieren (neutraler Hintergrund, Frontaufnahme, freies Gesicht, Mund geschlossen) und eine glatte Oberfläche haben. Es ist darauf zu achten, dass oberhalb des Kopfes mindestens 5 mm Freiraum vorhanden ist. Kleinkinder benötigen ab Geburt ein Foto. Die Anforderungen an ein Passbild für Kleinkinder bis zum zurückgelegten 3. Altersjahr werden tiefer angesetzt. Neutraler Hintergrund, Frontaufnahme und freies Gesicht sind jedoch auch bei Kinderfotos Bedingung.

Weitere Hinweise können Sie der Fotomustertafel des Bundesamts für Polizei entnehmen. Die Fotomustertafel kann auch bei der Einwohnerkontrolle angesehen werden.

 

 

Unterschrift

Jeder Antrag muss von der antragstellenden Person persönlich bei den Einwohnerdiensten unterzeichnet werden. Kinder, die das 7. Altersjahr noch nicht zurückgelegt haben, sowie nicht schreibkundige oder nicht schreibfähige Personen müssen zwar persönlich vorsprechen, jedoch das Antragsformular nicht unterschreiben.

 

 

Ausstellungsdauer

Die Ausstellungsdauer beträgt ca. 15 Arbeitstage. Dies entspricht ca. 3 Wochen. Erfahrungsgemäss sind die Identitätskarten jedoch bereits nach ein bis zwei Wochen beim Antragssteller.

 

 

Gültigkeit

Personen bis 18. Altersjahr: 5 Jahre
Personen ab 18. Altersjahr: 10 Jahre

 

 

Dringende Fälle

In dringenden Fällen muss ein provisorischer Pass direkt beim Ausweiszentrum in Aarau beantragt werden.

 

 

Pass und Kombiangebot (Pass und Identitätskarte)

 

Der Reisepass bzw. das Kombiangebot (Pass und Identitätskarte) ist beim Ausweiszentrum in Aarau zu beantragen (Termine können via Internet oder telefonisch vereinbart werden). Das Passfoto wird direkt beim Ausweiszentrum erstellt.

Tel. 062 835 19 28

Website Ausweiszentrum Aargau

 

Website Bundesamt für Polizei fedpol